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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


The Green House – Santa Teresa

  1. Anreise / Abreise
    Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

     

  2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

     

  3. Bezahlung 
    Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird am Tag der Ankunft die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

     

  4. Rücktritt
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Volle Rückerstattung für Stornierungen wenn das Check-in-Datum noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt. Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum liegen, sind 100% der Buchungssumme zu bezahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

     

  5. Pflichten des Mieters 
    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Bei der Ermittlung der Belegung werden Kinder, auch Kleinkinder, als Person mitgezählt. Die in der Preistabelle angegebene maximale Personenzahl pro Ferienhaus/-wohnung, ggf. ergänzt durch Kinder- bzw. Zustellbetten, darf nicht überschritten werden. Während der Mietzeit ist ausschließlich die im Mietvertrag genannte Personenzahl nutzungsberechtigt. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung bedeutet die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückerstattung der Miete. Sollten zusätzliche Personen, auch nur vorübergehend, die Wohnung benutzen, so ist dies grundsätzlich mit dem Vermieter abzustimmen. Haustiere sind nicht erlaubt! Rauchen in den Häusern ist nicht erlaubt!

     

  6. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

    Mehr Information zum Datenschutz finden sich HIER.

     

  7. Haftung
    Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-, Internet- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzliche Baustellen oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht bei Feuer, Einbruch oder Diebstahl, und bei eingebrachten Sachen des Gastes. Dies gilt vor allem auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Sämtliche Schäden sind dem Hauseigentümer unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag kann fristlos vom Hauseigentümer gekündigt werden, wenn der Reisende sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall. Alle vom Vermieter während der Mietdauer bereitgestellten Gegenstände werden vom Mieter auf eigene Gefahr benutzt. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen, Terrassen und der Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Hauseigentümer übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Wir weisen die Mieter hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Häuser nicht kindersicher sind. Die Mieter werden hiermit informiert, dass die Häuser auf bis zu 7m hohen Stelzen erbaut sind, die Pools keine Stehhöhe für Kinder haben und auch nicht eingezäunt ist. Eltern haften für ihre Kinder und sind für deren Aufsicht verantwortlich. Das Grundstück ist nur in den für die Mieter vorgesehenen und erschlossenen Bereichen zu begehen. Das Betreten des Waldes und des Hanges unterhalb der Häuser ist nicht erlaubt. 

     

  8. Anerkennung der AGBs 
    Mit der Anzahlung auf den Mietpreis erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

     

  9. Schlussbestimmungen 
    Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle weiteren Regelungen davon unberührt. Es gelten dann die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen anstelle der unwirksamen Regelungen.

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